Vereinsförderung neu

Der Gemeinderat der Gemeinde Grünbach hat in der Sitzung am 25. April 2019 eine Änderung der Vereinsförderung beschlossen. Anlass war die Feststellung in einem Prüfungsbericht der Bezirkshauptmannschaft Freistadt. Darin wurde u.a. folgendes festgestellt:
„Die Auszahlung von Förderbeträgen sollte erst nach Vorlage von Verwendungsnachweisen erfolgen. Die Gemeinde hat beim Umgang mit Fördermitteln einen sparsamen Umgang zu pflegen.“
Somit wird in Zukunft die Auszahlung der jährlichen Vereinsförderung wie folgt ablaufen:
  • Der Verein bringt ein Ansuchen (lt. Beilage) um Vereinsförderung bis spätestens 31. Dezember ein. Dieses Ansuchen beinhaltet eine Ausgabenaufstellung. Weiters sind Belege als Verwendungsnachweis beizulegen. 
  • Der Gemeindevorstand entscheidet aufgrund dieses Ansuchens über die Höhe der Vereinsförderung. 
  • Die Auszahlung erfolgt dann (bei Möglichkeit) bis jeweils Ende Jänner. 

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